Die Gemeinde der St.-Pauls-Kirche
Werden Sie Mitglied der St.-Pauls-Kirche:
Anders als in Deutschland besteht keine automatische Mitgliedschaft in der St.-Pauls-Kirche, wenn man nach New York zieht. Mitglied kann man nur auf Antrag (Download) werden. Alle Rechte, die mit einer Kirchenmitgliedschaft verbunden sind, können erst dann in Anspruch genommen werden, wenn der Kirchenrat die Mitgliedschaft bestätigt hat.
Die nach US-Recht verfasste St.-Pauls-Kirche kann deshalb keine Bescheinigungen für Taufen, Patenschaften usw. an Nichtmitglieder ausstellen. Auch die Taufe von Kindern erfordert eine Mitgliedschaft.
Da sich die St.-Pauls-Kirche sich hauptsächlich aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen finanziert, ist sie darauf angewiesen, dass ihre Mitglieder einen regelmäßigen Beitrag leisten. Wir haben keine festen Mitgliedsbeiträge, sondern lehnen uns an die deutschen Kirchensteuersätze an. Informationen dazu finden Sie hier: Ja zur St.-Pauls-Kirche (Download).
Im Antrag erklärt ein Mtglied folgendes:
Ich nehme die Einladung der Gemeinde an und beantrage hiermit die Mitgliedschaft in der Deutschen Evangelischen Lutherischen St.-Pauls-Gemeinde in New York.
Ich bin bereit,
- mich aktiv am Leben der Gemeinde zu beteiligen,
- die Gemeinschaft in der Gemeinde zu stärken, ihr inneres und äußeres Wachstum zu fördern und an ihrem Dienst teilzunehmen,
- meine Mitgliedschaft dieser christlichen Gemeinde auch in meinem privaten und öffentlichen Leben zum Ausdruck zu bringen,
- mich an der Finanzierung der gemeindlichen Aufgaben zu beteiligen.
Ich weiß, daß die Arbeit der Gemeinde davon abhängt, daß die Mitglieder an Entscheidungen mitwirken, sich nach besten Kräften für Aufgaben in der Gemeinde zur Verfügung stellen und ihr Wahlrecht ausüben.